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Hallo,

nach meinen Erfahrungswerten ist es leider üblich und fast ausschließlich so, dass die Unternehmen die GewA-Formulare nie korrekt ausgefüllt bekommen.

Wenn ich alles anhand des HR-Auszuges nachvollziehen kann und nicht alles falsch ist, dann nehme ich die Anzeige mit zur Akte und korrigiere die vorher, wie es hätte richtig ausgefüllt sein müssen und mache es dann im Register direkt so, wie es hätte sein müssen.

Also bei Ihnen dann grds. lediglich Abmeldung der XY Sport GmbH für bisherige Betriebsstätte zum Termin X. Was die GF betrifft, hilft mir immer ein Blick ins HR. Manchmal lasse ich dann noch den alten GF in der Abmeldung stehen, wenn der mit den Änderungen ausgetreten ist, manchmal erfasse ich dann schon den neuen (wenn das Ganze schon länger her ist).

Wenn es bzgl. Betriebsstätte oder sonstigen Angaben, z.B. weil mit den Angaben im HR widersprüchlich, dann würde ich die Gewerbeanzeige zurückweisen, meine Rückfrage stellen und um korrekte Neu-Ausfüllung bitten.

Also je nach Fall...    



Gepostet am 13.06.2022 um 16:38 von:
Benutzer: Roesje
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