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» Franchisenehmer Sitzverlegung und Verlegung der Geschäftsanschrift einer GmbH «

Hallo zusammen,

vom Amtsgericht erhielt ich die Mitteilung, dass die "XY Sport GmbH" Ihren Namen in die "XYZ Sport GmbH" geändert, Ihren Sitz und Ihre Geschäftsanschrift in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Kommune verlegt habe, die Geschäftsführung geändert wurde und beim nun zuständigen AG unter der HRB1234 geführt wird.
Gegenstand des Unternehmens ist weiterhin der Betrieb und die Verwaltung von Fitnessstudio[U]s [/U]als Franchisenehmer.

Daraufhin habe ich die "XY Sport GmbH" unter der neuen Anschrift angeschrieben und zur Abmeldung aufgefordert.

Die nun eingegangene GewA3 wurde mit dem neuen Namen der GmbH, sowie jedoch der außerhalbigen Betriebsstätte versehen und in Feld Nr. 28 die Angabe gemacht, dass der Betrieb des Fitnessstudios weiterhin in meinem Zuständigkeitsbereich ausgeübt wird.

Ist meine Auffassung dahingehend richtig, dass die GewA3 unter dem Firmennamen "XYZ Sport GmbH" und der Eintragung in Feld Nr. 2 mit den Angaben zum bisher zuständigen AG, sowie HRB-Nummer anzuzeigen ist und mit den Angaben zur neuentstandenen GmbH eine GewA1 eingereicht werden muss?

Sollte die neuentstandene GmbH mehrer Studios betreiben wäre eine Anmeldung als Zweigstelle m.A.n. ebenfalls denkbar.

Vielen Dank schon mal im Voraus.



Gepostet am 13.06.2022 um 13:36 von:
Benutzer: buettner
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