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» Geeignetheitsbescheinigung für Geldspielautomaten «

Hallo und     aus Much.

Ich wollte mich an dieser Stelle mal bedanken - insbesondere für den Link ins Lexikon. Respekt   Habe mich da austoben können und vieles an wertvollen Informationen gefunden.
Die Geeignetheit für den Geldspielautomat in dieser Tankstelle habe ich demnach nicht bestätigt.

Schöne Grüße aus dem sonnigen Much.   



Gepostet am 16.03.2007 um 12:20 von:
Benutzer: Michael Streich
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=12250#post12250


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