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» Änderung § 56a GewO (Wanderlager) «

 Moin  

[quote][i]Original von Marcel Fromm[/i]
Interpretiere ich den neugefassten § 56a GewO so, dass ein Wanderlager nicht mehr anzeigepflichtig ist, wenn z. Bsp. ein Lederjackenverkauf in einem Einkaufszentrum erfolgt, auch, wenn eine öffentliche Ankündigung erfolgt, die "Teilnehmer" aber selber "anreisen"?[/quote]

Ja, siehe § 56a Abs. 2 GewO, Ziff. 5 Abs. 2 ReisegewVwV und den leider noch nicht onlinegestellten Beitrag von Koll. Schuster auf der > [URL=https://www.forum-gewerberecht.de/filebase,cat-34.html][COLOR=blue]12.
BFT[/COLOR][/URL]



Gepostet am 03.06.2022 um 05:31 von:
Benutzer: Puz_zle
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=122435#post122435


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