Forum-Gewerberecht

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"Ich hätte kein Problem damit, wenn einige Mitarbeiter beim Finanzamt meinen Namen mit dem Gewerbe und dem entsprechenden Waren in Verbindung bringen"; hehe, der ist gut  Applaus  

EInfach mal den § 14 Abs. 5 der Gewerbeordnung (GewO) durchlesen, insbesondere den 2. Satz.



Gepostet am 02.06.2022 um 15:44 von:
Benutzer: AmtsMatz
Der Original-Beitrag :
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