Forum-Gewerberecht

» Marktfestsetzung trotz Reisegewerbe? «

Danke für die Antwort!  Danke  

Ich weiß leider noch nicht, wie viele Aussteller dieser Veranstalung Inhaber von RGK´s sind, daher die abstrakte Angabe von gewerblichen Ausstellern (mit RGK)... es ist nur eine Überlegung, wenn nun mehrere Aussteller eine RGK besitzen und somit die Grenze von 12 Ausstellern (von 22 insgesamt) nicht erreicht wird, ob es dann überhaupt noch einer Festsetzung bedarf...?!

Eine Ausnahmegenehmigung nach dem Feiertagsgesetz wurde von der zuständigen Gemeinde erteilt.... ob das so korrekt ist, wage ich auch zu bezweifeln...

Ich hoffe, es ist nun etwas verständlicher?!

 Weißnicht  



Gepostet am 02.06.2022 um 08:39 von:
Benutzer: drebel
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=122427#post122427


Beitrags-Print by Breuer76