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[quote][i]Original von Civil Servant[/i]
Interessant auch, dass Verstöße gegen die Weiterbildungspflicht nach § 34c jetzt als Owi-Tatbestand ausgeformt werden sollen! Endlich![/quote]

Sehe ich auch so. Mein Rechtsempfinden ist erheblich gestört wenn es Leute gibt, die zwischen 500 EUR und 1.100 EUR für Weiterbildungen bezahlen sollen und andere kümmern sich nicht darum.

Allet wird jut.



Gepostet am 31.05.2022 um 16:05 von:
Benutzer: domar
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=122415#post122415


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