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Interessant auch, dass Verstöße gegen die Weiterbildungspflicht nach § 34c jetzt als Owi-Tatbestand ausgeformt werden sollen! Endlich!
Gepostet am 31.05.2022 um 12:24 von:
Benutzer: Civil Servant
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=122412#post122412
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