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» Änderung § 56a GewO (Wanderlager) «

 Moin  

die Änderung des > [URL=https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__56a.html][COLOR=blue]§ 56a GewO[/COLOR][/URL] sowie die tangierenden > [URL=https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__145.html][COLOR=blue]Bußgeld
vorschriften[/COLOR][/URL] sind nun heute in kraftgetreten.

Die Änderungen betreffen insbesondere die Erweiterung / Neufassung des Pflichtinhalts einer öffentlichen Ankündigung (Einladung) für ein Wanderlager, Änderungen zur Anzeigepflicht (Frist sowie Kreis der Verpflichteten), Erweiterung der Vertriebsverbote und erhebliche Erweiterung des Bußgeldrahmens.

Angepasst wurde ebenfalls der Mustererlass des BLA Gewerberecht zur „Allgemeine Verwaltungsvorschrift für den Vollzug des Titels III der Gewerbeordnung (ReisegewVwV)“, aber noch nicht online gestellt.



Gepostet am 28.05.2022 um 06:18 von:
Benutzer: Puz_zle
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=122391#post122391


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