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» Betriebsstätte = Firmensitz? «

Ich empfinde solch Konstrukte auch immer ziemlich befremdlich und würde es ebenfalls so lösen:

1 Anmeldung Hauptniederlassung Firmensitz
1 Anmeldung Zweigstelle betr. Gastronomie

In jedem Fall besteht für die Betriebsstätte (also dort, wo das Gewerbe ausgeübt wird) eine Anzeigepflicht.

Im fände die Anmeldung an der Adresse der Gastro eigentlich auch "richtiger" als Hauptniederlassung (bei einem Einzelunternehmer würde ich das auch genau andersherum machen...also Privatadresse von mir aus dann als Zweigstelle und die Gastro-Adresse Hauptniederlassung), aber wenn das Unternehmen als Geschäftssitz eben die Privatanschrift angegeben hat, würde ich es in dem Fall so lösen.

Hauptsache, Sie haben nachher eine Gewerbeanzeige für die Adresse, wo auch der Betrieb stattfindet.



Gepostet am 27.05.2022 um 09:50 von:
Benutzer: Roesje
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