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ch glaube, hier hat der Schwarm kein einheitliches Meinungsbild... das Thema hatten wir schon einmal...

für mich wären es zwei Anmeldungen ...einmal die Gaststätte, einmal die anderen Tätigkeiten... eine Gaststätte unter der Wohnanschrift anzumelden macht für mich persönlich keinen Sinn, da die Tätigkeit eben dort nicht ausgeübt wird... und die Lebensmittelkontrolle etc. sollte schon die richtige Örtlichkeit finden können...

allen einen schönen Feiertag



Gepostet am 25.05.2022 um 16:32 von:
Benutzer: Stadtverwaltung Frankenthal
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