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» Betriebsstätte = Firmensitz? «

Hallo,

es geht um eine UG, die als Betriebsstätte sowie als private Anschrift die gleiche Adresse (unserer Zuständigkeitsbereich) angegeben hat. Nichts schlimmes also. Bei der Tätigkeit handelt es sich um Gastronomie, Catering, Veranstaltungsmanagement als Schwerpunkt und als weitere Tätigkeit Verkauf von Saucen.

Nun gibt der Gewerbetreibende an, dass der Betrieb (Restaurant) in einem anderem Ort eigentlich ist (anderer Zuständigkeitsbereich), aber die Firmenanschrift so ist, wie sie anfangs angemeldet ist.

Im Handelsregister ist als Geschäftsadresse für sämtliche Tätigkeiten auch die hier vor Ort Adresse angegeben. Wobei tatsächlich unter der Adresse keine Gastronomie stattfindet.

Sollte man hier 2 Hauptniederlassungen anmelden (Tätigkeiten aufteilen; Gastronomie im Meldebezirk der anderen Behörde und den Rest hier) ?

Euer Schwarmwissen ist gefragt.



Gepostet am 25.05.2022 um 15:26 von:
Benutzer: LoryGlory
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