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Hallo aus der Südpfalz,

wir haben hier einen Marktladen (war früher eine Bäckerei) die als Hauptgewerbe einen Verkauf von regionalen und nachhaltigen Produkten angemeldet haben. Auf Wunsch derer Kunden wollen sie die Möglichkeit schaffen, sich im Marktladen auch aufhalten zu dürfen, um aus dem Sortiment etwas vor Ort zu essen: wie zum Beispiel eine Vesperplatte, Kuchen und ein belegtes Brot usw. auch dazu ein Glas Wein oder einen Kaffee zu trinken, beispielsweise an einem großen Begegnungstisch im Marktladen oder auch an Stehtischen vor dem Marktladen. Sitzplätze werden keine angeboten.

Benötigt der Gewerbetreibende eine Nutzungsänderung für die Räumlichkeiten?
Ist die Betriebsart: KIOSK zu konzessionieren hier möglich?
Wie sieht das mit dem Vorhalten von Toiletten aus?
Gibt es weitere Hinweise oder Tipps an was gedacht werden muss (außer den normalen üblichen Abfragen)?

Danke und sonnige Grüße
Theresia



Gepostet am 12.05.2022 um 12:11 von:
Benutzer: Theresia
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