Forum-Gewerberecht

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Hallo,

sofern die Nageldesignerin nicht von Tür zu Tür ziehen möchte, sondern Terminabsprachen, Homepage etc. hat, dann ist es richtig, dass man im stehenden Gewerbebetrieb ist und nicht im Reisegewerbe.

Heißt: Es ist zwingend eine Betriebsstätte anzugeben, da eben der Gewerbebetrieb irgendwo seinen Sitz haben muss.

Die meisten lösen das dann so, dass die Privatanschrift = Betriebsstätte ist.
Im Feld der Tätigkeitsbeschreibung nehme ich dann stets mit auf, dass die Tätigkeit z.B. "mobil beim Kunden vor Ort" erfolgt, damit nicht der Eindruck entsteht, dass ein Studio eingerichtet wurde. Diesen Zusatz mache ich vor allem wegen dem Baurecht.

Zertifikate o.ä. müssen Sie nicht prüfen. Nehme ich zwar auch immer gerne mit zur Gewerbeakte, wenn mir die Leute von selbst etwas vorlegen, aber es ist natürlich kein Muss (§ 15 GewO).



Gepostet am 27.04.2022 um 14:01 von:
Benutzer: Roesje
Der Original-Beitrag :
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