Forum-Gewerberecht

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Das Finanzamt bei uns besteht nicht per se auf eine Anmeldung nach der GewO.

Gleichwohl wird hier eine gedankliche Grenze bei 10 KwP wegen der Vereinfachungsregel gezogen.

Das Finanzamt geht hier davon aus, dass kleinere Anlagen idR erst nach vielen Jahren einen Gewinn abwerfen und dementsprechend werden die kleineren Anlagen von der Einkommensteuer befreit (Anwendung der Vereinfachungsregel auf Antrag).

Die Befreiung von der Umsatzsteuer kann nach 6 Jahren beantragt werden.

VG J. Simon



Gepostet am 20.04.2022 um 12:47 von:
Benutzer: J. Simon
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