Forum-Gewerberecht

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[quote][i]Original von CoJue[/i]
[quote][i]Original von Roesje[/i]
Nö...in RLP nach wie vor kein Gewerbe, wenn die Dinger auf dem eigenen Hausdach sind.

Ich habe das zwischenzeitlich auch immer mal wieder, weil dann irgenwo auf dem FA wieder ein Mensch nicht Bescheid weiß.

Ich gebe den armen Leuten dann immer einen kurzen Zweizeiler mit, indem ich die Rechtslage erläutere, damit dieses Ping-Pong-Spiel aufhört. Das hat bisher immer geklappt.[/quote]

Hier kann ich mich mal einschalten. Ich war bis letztes Jahr im FA im Land Brandenburg tätig. Da gab es eine Neuregelung, das Personen die eine PA auf EIGENEM Grundstück bis 10KW nicht anmelden und beim FA abrechnen müssen auf ANTRAG zur Nutzung der sogenannten Vereinfachungsregelung. Es wird einfach davon ausgegangen, dass diese Anlage überwiegend einfach zum Eigenverbrauch genutzt wird.

Die Kernpunkte waren eigenes Grundstück (Wohnhaus oder Nebengelass) und unter 10KW. Alles andere muss ein Gewerbe anmelden und entsprechend bei der Einkommensteuererklärung mit angeben.[/quote]

Nach Steuerrecht ja. Für das Gewerberecht zählen diese Bestimmungen nicht.

Man muss einmal verstanden haben, dass der Gewerbebegriff (+ viele andere) im Steuerrecht andere Bedeutungen haben, als im Gewerberecht. Dann wird es mit der Zeit einfacher    



Gepostet am 20.04.2022 um 11:58 von:
Benutzer: Roesje
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=122137#post122137


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