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» Tod des einzigen GF und Gesellschafters einer GmbH «

 Moin  

Kurze Frage: Wie ist die gewerberechtliche Vorgehensweise bei dem Tod des einzigen Geschäftsführer und gleichzeitig einziger Gesellschafter einer GmbH?

Abmeldung von Amt wegen eher nicht, da ja meiner Meinung nach die juristische Person noch existiert. Bestimmen die Erben den neuen GF und Gesellschafter bzw. Weiterführung der GmbH? Sind dort Fristen einzuhalten?

 Danke   im voraus



Gepostet am 20.04.2022 um 08:12 von:
Benutzer: BW
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