Forum-Gewerberecht

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[I]„Für den Betrieb von Photovoltaikanlagen als selbständiges Gewerbe ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich. Ein Indiz für ein selbständiges Gewerbe ist die Installation von Photovoltaikanlagen auf fremd genutztem Gelände. Nicht erforderlich ist eine Gewerbeanmeldung, wenn die Photovoltaikanlagen auf Dächern eigen genutzter Gebäude installiert werden. Vorsorglich ist darauf hinzuweisen, dass die Gewerbeanzeige in keinem rechtlichen Zusammenhang mit der Anmeldung des Vorsteuerabzuges steht. Der Gewerbebegriff im Steuerrecht ist bereichsspezifisch zweckgebunden und mit dem Begriff des Gewerbes im Sinne der Gewerbeordnung nicht identisch.“[/I]

[CENTER]Beschluss des Bund-Länder-Ausschusses Gewerberecht, 107. Tagung, 14./15. April 2010, aus GewArch 2010 S. 296[/CENTER]

Fazit: Nur P-Anlagen auf fremden und somit angemieteten Dächern stellen eine Gewerbeausübung dar. Man darf nicht vergessen, dass die Geweinnerzielungsabsicht nur eines mehrerer Gewerbemerkmale darstellt. Wer P-Anlagen betreibt, beschäftigt kein Personal, wirbt nicht, tritt nicht in ein Konkurrenzverhältnis zu anderen Betreibern. Da fällt vieles weg, was einen klassischen Gewerbebetrieb ausmacht oder ausmachen kann.



Gepostet am 19.04.2022 um 16:11 von:
Benutzer: Civil Servant
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