Forum-Gewerberecht

» Anzeigepflicht nach §14 GewO «

Hallo,

ganz einfach: Der Einzelunternehmer gibt das Gewerbe auf und hat folglich eine Gewerbeabmeldung zu erstatten. Die GmbH (juristische Person und somit selbst Gewerbetreibende) beginnt den Gewerbebetrieb und ist zur Gewerbeanmeldung verpflichtet. Eine "Ummeldung" wäre an dieser Stelle fehl am Platz.



Gepostet am 25.03.2022 um 11:58 von:
Benutzer: Thomas Mischner
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=121978#post121978


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