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» Verbot von sog. "flatrate-party's" in öffentlichen Gebäuden «

Hallo,

es gibt zu diesem Thema eine aktuelle Entscheidung des VG Koblenz vom 20.02.2007 (1 L 121/07). Leider liegt mir lediglich die Pressemitteilung vor und nicht das Urteil im Volltext.

Es ging eigentlich um eine Sperrzeit, die verlängert wurde, weil es aufgrund von "50-Cent-Feten" häufig zu Straftaten in der Gaststätte kam. Das Gericht hat entschieden, dass die Sperrzeitverlängerung unverhältnismäßig, weil nicht geeignetes Mittel, ist. Vielmehr sei der Gastwirt als unzuverlässig einzustufen und die Gaststättenerlaubnis zu widerrufen.

Vielleicht hilft's ja weiter.

Gruß
Ela



Gepostet am 15.03.2007 um 12:51 von:
Benutzer: Ela
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