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    Moinsen,

ohne das geprüft zu haben, würde ich tendenziell eine Anmeldung für nicht erforderlich halten, denn es dürfte sich um einen Heilhilfsberuf handeln, der spezialgesetzlich anderweitig geregelt ist.

Man muss aber aufpassen: Vielleicht wird eine weitere, davon separierte, Tätigkeit ausgeübt, die nichts mit Intensivpflege zu tun hat.

   



Gepostet am 15.03.2022 um 10:04 von:
Benutzer: Civil Servant
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