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Hallo Zusammen,

uns liegt eine Gewerbeanmeldung für den Betrieb einer Wohngruppe für Personen mit Intensivpflegebedarf gem. § 5 Abs. 1 Nr. 2 LWTG vor. Wir sind uns unsicher, ob diese Tätigkeit angemeldet werden muss. Wer kann uns hierzu etwas sagen?

Viele Grüße aus der Pfalz und vielen Dank für Rückmeldungen



Gepostet am 14.03.2022 um 11:44 von:
Benutzer: Uhu
Der Original-Beitrag :
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