Forum-Gewerberecht

» Gewerbemeldung durch Prokuristin «

Hm..., der Kollege Mischner hatte sich schon dazu geäußert.

Der Kommentar zum § 49 HGB gibt auch nichts anderes her, als das der Prokura gestattet ist: "in neue Branchen gehen, auch den alten Geschäftszweig ändern (str.), Zweigniederlassungen errichten oder schließen und dies anmelden (Anmeldepflichtige → § 13 Rn. 10), den Geschäftssitz verlegen, Canaris § 12 Rn. 14 (Baumbach/Hopt/Merkt, 40. Aufl. 2021, HGB § 49 Rn. 1)"



Gepostet am 11.03.2022 um 11:56 von:
Benutzer: Bendino
Der Original-Beitrag :
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