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» Vermögensverwaltung oder gewerbliche Tätigkeit ? «

    Hallo,

bis eben bin ich selbstredend davon ausgegangen, dass Vermietungen und Verpachtungen nur als Verwaltung eigenen Vermögens angesehen werden können, wenn es um (langfristige) Mietverträge Immobilien betreffend geht.

Weil man in dem Fall hier aber auch nicht ausschließen kann, dass ein Maschinenpark langfristig vermietet wird, könnte auch das Verwaltung eig. Vermögens sein.

Aber: So ein Maschinenpark kann wartungsintensiv sein. Wer übernimmt das? Fallen hier Zusatzaufgaben an, die über das klassische Vermieten deutlich hinausgehen und das Tun aus der Vermögensverwaltung in die gewerbliche Betätigung ziehen?

Insofern müsste geklärt werden, was genau an wen und wie lange vermietet wird und wie es mit den Zusatztätigkeiten aussieht.

Kleine Anregung: Solche Fachfragen diskutieren wir bevorzugt im internen Forenbereich.    

Beste Grüße
   
CS



Gepostet am 23.02.2022 um 10:15 von:
Benutzer: Civil Servant
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