Forum-Gewerberecht

» Zwangsgeld, Gewerbeabmeldung von Amts wegen «

Yep. Nur bei endgültiger Einstellung/Aufgabe ist abzumelden. Saisonbetriebe z.B. - hier am ehesten vergleichbar - können (sollten) durchgängig angemeldet bleiben.

Ich würde dem Widerspruch abhelfen.



Gepostet am 21.02.2022 um 12:03 von:
Benutzer: Civil Servant
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=121682#post121682


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