Forum-Gewerberecht
» Zwangsgeld, Gewerbeabmeldung von Amts wegen «
Yep. Nur bei endgültiger Einstellung/Aufgabe ist abzumelden. Saisonbetriebe z.B. - hier am ehesten vergleichbar - können (sollten) durchgängig angemeldet bleiben.
Ich würde dem Widerspruch abhelfen.
Gepostet am 21.02.2022 um 12:03 von:
Benutzer: Civil Servant
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=121682#post121682
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