Forum-Gewerberecht
» Elekroinstallation «
Hallo,
die ursprüngliche Aussage war
[quote] Ein Lager wäre nicht anzeigepflichtig, da i.d.R. von dort kein Kundenkontakt stattfindet.[/quote]
Dass es sich bei einem [I]Auslieferungslager[/I] anders verhält, ist korrekt, aber es ging ja um den fehlenden Kundenkontakt.
Gepostet am 18.02.2022 um 09:33 von:
Benutzer: Thomas Mischner
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=121665#post121665
Beitrags-Print by Breuer76