Forum-Gewerberecht

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Das ein Lager nicht anzeigepflichtig wäre, wg. fehlendem Kundenkontakt, ist nicht richtig.

Nach § 14 GewO sind auch unselbständige Zweigstellen anzeigepflichtig. Der Begriff der unselbständigen Zweigstelle umfasst jede feste örtliche Anlage oder ständige Einrichtung, die der Ausübung eines stehenden Gewerbes dient, oder die Abwicklung der von der Hauptstelle aus geschlossenen Geschäfte erleichtern soll, wie z.B. auch Lager.



Gepostet am 18.02.2022 um 09:10 von:
Benutzer: AmtsMatz
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