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Morgen,

das ist eine Frage an die Bauaufsicht, welche die Zulässigkeit im jeweiligen Gebiet beurteilt.

Gewerberechtlich ist es völlig irrelevant und müsste angemeldet werden, so eine gewerbliche Tätigkeit tatsächlich dort stattfindet (Büro). Ein Lager wäre nicht anzeigepflichtig, da i.d.R. von dort kein Kundenkontakt stattfindet.



Gepostet am 18.02.2022 um 07:46 von:
Benutzer: Ullrich
Der Original-Beitrag :
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