Forum-Gewerberecht

» Zuverlässigkeit des Geschäftsführers im Gastättenberich «

   

Stellt sich bei genauerer Überprüfung heraus, dass der Geschäftsführer oder Vereinsvorsitzende gewerberechtlich unzuverlässig ist, die GmbH/der Verein es aber nicht ist, dann höre ich die Gesellschaft/den Verein dahingehend an, dass sie einen unzuverlässigen Geschäftsführer/Vereinsvorstand beschäftigen und gebe die Gelegenheit, sich von diesem zu trennen.
Wird nicht reagiert, so kann ich der Gesellschaft bzw. dem Verein die Unzuverlässigkeit des Geschäftsführers/Vereinsvorstandes zurechnen und den Antrag ablehnen, die Erlaubnis widerrufen etc.

Funktioniert eigentlich genauso wie bei einer Gewerbeuntersagung mit dieser Konstellation.

Viele Grüße

SteBa



Gepostet am 15.02.2022 um 12:46 von:
Benutzer: SteBa
Der Original-Beitrag :
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