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» Zuverlässigkeit des Geschäftsführers im Gastättenberich «
Hallo Zusammen,
nach dem Gaststättengesetz wird die Gaststättenerlaubnis bei einer jur. Person auf die juristische Person ausgestellt (z.B. GmbH) etc. Das gleiche gilt auch für Vereine.
Dabei wird aber auch die Zuverlässigkeit des Geschäftsführers/bzw. Vereinsvorsitzenden geprüft.
Was ist jedoch zu tun, wenn ein Gf: oder Vereinsvorsitzender wechselt und Tatsachen bekannt sind, dass der Gf oder der Vereinsvorsitzende unzuverlässig sind (z.B. durch eine Widerruf der Gaststättenerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit aus einer früheren Selbstständigkeit)
Widerrufe ich dann die Erlaubnis der juristischen Person bzw. des Vereins oder ???
Gruß
Gepostet am 15.02.2022 um 12:06 von:
Benutzer: Jannes
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