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    N'Abend zusammen,

wenn jemand Kryptowährungen an- und wieder verkauft, tut es des gleiche wie jemand, der Aktien kauft und verkauft. Er legt Geld an, betreibt die Verwaltung eigenen Vermögens.

In Fällen wie Ihr die schildert, muss eigentlich immer nachgefragt werden:

Tust Du das auf eigene Rechnung?
- Wenn ja, Verwaltung eigenen Vermögens.

Verwahrst Du Bitcoin & Co. in einer Wallet für Dritte?
- Wenn ja, kommt die BaFin ins Spiel.

Bitcoin-Mining - also das Schürfen von Kryptos - ist wieder ein anderer Fall. Da traue ich mir kein Urteil zu. Da kann ich nur sagen, dass eine Gewinnerzielungsabsicht besteht. Das kann die Sache zu einem Gewerbe machen. Fraglich ist halt, ob eine Erlaubnis nach Bank-, Kreditwesen- oder Kapitalanlagerecht erforderlich ist.



Gepostet am 11.02.2022 um 22:25 von:
Benutzer: Civil Servant
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