Forum-Gewerberecht

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    Hallo,

das hat nix dem dem Bundesland zu tun. Unserer aller Haltung zu dem Thema fußt auf einem "Leitsatz" des BLA Gewerberecht - ich meine von 20210 - und am dem hat sich bundesweit nichts verändert.

Die Leistungsstärke der Anlage ist kein gewerberechtliches Kriterium.

Und noch Mal: Schon 1976 hat das Bundesverwaltungsgericht festgestellt, dass ein Unternehmer nach dem Umsatzsteuergesetz nicht mit einem Gewerbetreibenden nach der GewO identisch sein muss und so liegt der Fall hier. Das FA braucht KEINE Gewerbemeldung.

Beste Grüße
   
Frank Schuster



Gepostet am 09.02.2022 um 16:47 von:
Benutzer: Civil Servant
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