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 Moin  

Eine GbR kann gewerberechtlich nicht wirklich an- und abgemeldet werden. Sie hatten dann (im besten, rechtlich korrekten Falle) zwei Anmeldungen der Gesellschafter A + B.

B hat dann vor 1 Jahr wegen seinem Austritt seine Anzeigepflicht zur Abmeldung missachtet.

C hat dann vor 1 Jahr wegen seinem Eintritt seine Anzeigepflicht zur Anmeldung missachtet.

Diese zwei Owis zweier unterschiedlicher Gewerbetreibender können geahndet werden und Sie können die Anzeigepflichten verwaltungsrechtlich durchsetzen.

Jetzt kommt es darauf an, ob die GbR auch gewerberechtlich korrekt in Ihrem Gewerberegister erfasst ist. Also 2 Gewerbemeldungen, oder nur eine (was falsch wäre)?



Gepostet am 03.02.2022 um 10:42 von:
Benutzer: Roesje
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