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» Verschmelzung einer GmbH «

Der Vorgehensweise stimme ich zu.
Aber steht hier nicht die rechtliche Bewertung im Vordergrund?
Eine GmbH in Gründung melde ich ja auch nicht als GmbH an, weil sie erst mit Eintragung im Handelsregister existiert.
Ist die Verschmelzung nicht auch erst mit Eintragung im HR wirksam?



Gepostet am 27.01.2022 um 15:37 von:
Benutzer: spinckin
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=121476#post121476


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