Forum-Gewerberecht

» Verschmelzung einer GmbH «

Bei der Rückwirkung von Gewerbemeldungen bin ich bei @Roesje. Das Register soll die Wahrheit abbilden und wenn es das auch im Falle einer Rückwirkung tut, passt das.

Das Problem im Behördenalltag dürfte wo anders liegen: Ein Teil X unserer Kunden will uns dabei nämlich was auf die Backe malen. Man will sich einen ungerechtfertigten Vorteil beim FA oder der Rentenversicherung oder bei beim Krankenversicherungsbeitrag verschaffen und an der Stelle wird es blöd, wenn die Gewerbebehörde jede Täuschung bereitwillig erfasst.

Deswegen empfehle ich meinen Schäfchen so etwas wie eine Plausibilitätsprüfung. Ist die Betriebsstätte z.B. seit über einem Jahr neu vermietet, ist die entsprechende Rückwirkung glaubhaft. Bei Versicherungsvertreter hätte eine Kündigung der Gesellschaft ein ähnliches Gewicht. Auch eine viel früher erfolgte "Meldung" bei einer anderen Behörde wäre so ein Indiz.

Man kann den Betreffenden natürlich auch eine OWI anbieten, denn die liegt ja bei einer verspäteten Meldung vor. Auch dann wird sich die Spreu zumindest teilweise vom Weizen trennen.



Gepostet am 27.01.2022 um 15:22 von:
Benutzer: Civil Servant
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