Forum-Gewerberecht

» Verschmelzung einer GmbH «

Ja mit Eintragung im Handelsregister bzw. Löschung des Unternehmens X...je nach Art der Verschmelzung bzw. zu dem Datum, an dem das Unternehmen, was in das andere Unternehmen übergeht, seine gewerbliche Tätigkeit vollständig aufgegeben hat.



Gepostet am 27.01.2022 um 07:57 von:
Benutzer: Roesje
Der Original-Beitrag :
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