Forum-Gewerberecht
» Verschmelzung einer GmbH «
Ach so...hatte mich jetzt durch die Angabe Dez 21 irritieren lassen.
Ja gut, trotzdem kein Problem, eine rückwirkende Ab- und Anmeldung zu machen.
Da sind wir glaube ich bei diesem Thema hier, dass manche Gewerbebehörden aus unerfindlichen Gründen meinen, man dürfe nicht rückwirkend Meldungen entgegennehmen???
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en Gewerbeanzeige[/url]
Gepostet am 27.01.2022 um 07:39 von:
Benutzer: Roesje
Der Original-Beitrag :
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