Forum-Gewerberecht

» Verschmelzung einer GmbH «

Ach so...hatte mich jetzt durch die Angabe Dez 21 irritieren lassen.

Ja gut, trotzdem kein Problem, eine rückwirkende Ab- und Anmeldung zu machen.

Da sind wir glaube ich bei diesem Thema hier, dass manche Gewerbebehörden aus unerfindlichen Gründen meinen, man dürfe nicht rückwirkend Meldungen entgegennehmen???

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en Gewerbeanzeige[/url]



Gepostet am 27.01.2022 um 07:39 von:
Benutzer: Roesje
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=121459#post121459


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