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» Verschmelzung einer GmbH «

[quote][i]Original von spinckin[/i]
 Moin  
Auch bei mir möchte die inzwischen erloschene Firma rückwirkend abmelden; angeblich sei die Verschmelzung rückwirkend im Dezember'21 für Januar'21 vertraglich beschlossen wurden. Laut Handelsregistereintrag ist die Verschmelzung aber erst mit dem Tag der Eintragung wirksam geworden. Ich möchte dem Wunsch nach rückwirkender Abmeldung nicht nachkommen: wie seht ihr das?
 Danke  [/quote]

Warum wollen Sie dem nicht nachkommen? Verstehe ich jetzt nicht. Ist doch sogar alles noch super in der Zeit, wenn die Verschmelzung erst im Dezember war...  Kopfkratz  



Gepostet am 26.01.2022 um 17:18 von:
Benutzer: Roesje
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=121457#post121457


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