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» Verschmelzung einer GmbH «

 Moin  
Auch bei mir möchte die inzwischen erloschene Firma rückwirkend abmelden; angeblich sei die Verschmelzung rückwirkend im Dezember'21 für Januar'21 vertraglich beschlossen wurden. Laut Handelsregistereintrag ist die Verschmelzung aber erst mit dem Tag der Eintragung wirksam geworden. Ich möchte dem Wunsch nach rückwirkender Abmeldung nicht nachkommen: wie seht ihr das?
 Danke  



Gepostet am 25.01.2022 um 12:09 von:
Benutzer: spinckin
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=121425#post121425


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