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» Bewacherregister - Änderung der Registerbehörde «

Hallo @domar,

der o. g. Gesetzentwurf schafft lediglich den notwendigen Rechtsrahmen für den Registerbehördenwechsel.

Ob bzw. was sich in diesem Zusammenhang vom BWR-Handling, auch in Auswertung der 2020er > [URL=https://www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikatione
n/Downloads-Buerokratiekosten/bewacherregister.pdf;jsessionid=863927ED0B6B2
21DE0275982CB3AD1FD.live711?__blob=publicationFile][COLOR=blue]Sachstands- und (Un-) Zufriedenheitsbefragung des StBA[/COLOR][/URL], noch ändern wird, bleibt dem Normaluser noch verborgen - zumindest konnte ich im www dazu (noch) nix entdecken. Sollten umfangreichere Änderungen zum Zeitpunkt des Zuständigkeitswechsels geplant werden, wäre eine rechtzeitige Publikation der Neuerungen sowie eine Vor-ab-Demoversion und/oder Einbeziehung von BWR-Nutzern in die Testung des Probebetriebs sinnvoll.

Inhaltliche Änderungen am Register bedürften allerdings aber zunächst entsprechender Änderungen in GewO, BewachV und BewachRV bzw. des Erlasses des seit Jahren von gut vernetzen Teilen der Sicherheitswirtschaft geforderten „Sicherheitsdienstleistungsgesetz - SDLG“. Letzteres Gesetzvorhaben wurde auch im aktuellen > [URL=https://www.bundesregierung.de/resource/blob/974430/1990812/04221173ee
f9a6720059cc353d759a2b/2021-12-10-koav2021-data.pdf?download=1][COLOR=blue]
Koalitionsvertrag[/COLOR][/URL] kurz und m. E. unglücklich formuliert, erwähnt: „[I]Private Sicherheitsdienste werden wir mit verbindlichen Standards in einem eigenen Gesetz regulieren[/I].“



Gepostet am 25.01.2022 um 05:49 von:
Benutzer: Puz_zle
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