Forum-Gewerberecht

» Anmeldepflicht Halten von Kapitalanlagen «

Wenn der Gegenstand des Unternehmens: die Erfüllung von Verpflichtungen aus Versorgungszusagen einschließlich aller in diesem Zusammenhang unmittelbar oder mittelbar erforderlichen Geschäftstätigkeiten wie die Verwaltung und die Auszahlung von Betriebsrenten sowie das Halten von Kapitalanlagen aller Art und die Verwaltung eigenen Vermögens ist - ist dies dann Anmeldepflichtig?
Die Veraltung eigenen Vermögens fällt nicht unter den Gewerbebegriff, bei den anderen Gegenständen des Unternehmens bin ich mir unsicher und würde mich über Hilfe freuen. Vielen Dank



Gepostet am 24.01.2022 um 11:17 von:
Benutzer: Hope2022
Der Original-Beitrag :
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