Forum-Gewerberecht

» GmbH als phG einer GmbH & Co. KG extra anmelden «

Ich melde die GmbH an. Darauf poche ich auch. Denn das ist die gewerbetreibende Person und daher auch die anzeigepflichtige.

Für die Anmeldung der GmbH verlange ich daher auch die Gebühr. Kostenbescheide etc. gehen auch immer nur an die GmbH. Die Gewerbebescheinigung wird ausgestellt.

Die GmbH & Co. KG melde ich zusätzlich an, nehme hierfür jedoch keine Gebühr und stelle die Gewerbebescheinigung über diese Anmeldung dann gebührenfrei aus und lasse das unter "Bürgerservice" laufen (sonst hätte ich bei jeder Anmeldung dieser Unternehmenskonstrukte Diskussionen, weil die eine Bescheinigung auf die GmbH & Co. KG haben wollen).

Eine GU geht dementsprechend an die GmbH und diese hat den untersagten Betrieb dann einzustellen.

Würde weiter bedeuten, dass die KG eine neue phG benötigt, um die untersagte gewerbliche Tätigkeit ausüben zu können, die gewerberechtlich ja nur die GmbH ausgeübt hat.

Wer wo drinsteckt in Unternehmenskonstrukten > Handelsregister.

Und wenn nur eine KG mit einer nat. Person dahinter agiert, dann haben sie eine Anmeldung mit Ziffer 1 KG, aber gewerbetreibende/anzeigepflichtige Person ist die nat. Person und nicht die KG.



Gepostet am 19.01.2022 um 15:02 von:
Benutzer: Roesje
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