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» GmbH als phG einer GmbH & Co. KG extra anmelden «

Ja, genau so ist es. Ganz schön verwirrend!

Eben genau dieses Problem mit einem Steuerberater habe ich nun schon zum zweiten Mal, daher wollte ich nun endlich wissen wie es richtig zu machen ist.

Das heißt, Sie melden die GmbH trotzdem an, auch wenn keine zweite Gewerbeanzeige für die GmbH extra vorliegt, verlangen keine Gebühr und schicken auch die Anmeldung für die GmbH nicht mit?

Aber angenommen die von Ihnen angemeldete GmbH erhält eine Gewerbeuntersagung, dann muss die GmbH abgemeldet werden, aber ja dann auch logischerweise die GmbH & Co. KG (wenn die GmbH die einzige Komplementärin ist), da die GmbH ja Gewerbetreibende ist und nicht mehr sein darf.

Woher wissen Sie dann, dass die GmbH auch noch in der GmbH & Co.KG drin steckt???? Das spuckt das Programm ja dann auch nicht einfach so aus, oder?

Und ... nur noch so ein Gedanke von mir .... Wenn z.B. der Komplementär einer KG nicht eine GmbH sondern eine natürliche Person ist (oder bei einer GbR bzw. OHG), da müssen diese Personen ja auch kein zweites Gewerbe anmelden. Erhält diese natürliche Person dann eine Gewerbeuntersagung, dann ist auch hier logischer Weise die KG(bzw. die GbR oder OHG) abzumelden wenn es keine weiteren Gesellschafter gibt.

Ich weiß nicht ob irgendjemand meinen Gedanken folgen kann .... aber das schwirrt mir so alles im Kopf rum.



Gepostet am 19.01.2022 um 13:28 von:
Benutzer: Sabine 123
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