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» GmbH als phG einer GmbH & Co. KG extra anmelden «

Hallo,

vielen Dank für die schnellen Antworten. Ja, ich weiß, dass das Thema hier schon öfters behandelt wurde und ich habe die Antworten schon x-male durchgelesen, aber keine war so eindeutig wie die von Herrn Mischner und gehandhabt wird es wohl unterschiedlich.

Auf meine Nachfrage in unserem Landratsamt bekam ich jetzt die Antwort, dass ich die GmbH schon extra anmelden müsse, da sie nicht eigenes Vermögen sondern fremdes Vermögen verwaltet.  verwirrt    verwirrt  

Aber die Antwort von Herrn Mischner leuchtet mir mehr ein. Wenn ich das richtig verstanden habe, ist ja die Anmeldung der GmbH & Co. KG eigentlich die Anmeldung der GmbH (da die KG selbst gar nicht anmelden kann sondern nur der phG, in diesem Fall die GmbH). Die GmbH steht ja auch bei den Nummern 1 und 2 mit drin und bei 3 ist der bzw. die Geschäftsführer der GmbH aufgeführt. Oder?

Noch eine blöde Frage: Dann müsste ja auch der Gebührenbescheid an die GmbH gerichtet sein und nicht an die GmbH & Co. KG, oder wie macht Ihr das?



Gepostet am 19.01.2022 um 01:50 von:
Benutzer: Sabine 123
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