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» GmbH als phG einer GmbH & Co. KG extra anmelden «

Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich habe demnächst in meiner Gemeinde eine GmbH & Co. KG anzumelden und habe vorab mit der Geschäftsführerin der GmbH telefoniert. Ich sagte ihr, es werden zwei Gewerbeanmeldungen nötig, eine für die GmbH & Co. KG und eine für die GmbH (so habe ich es von meiner Vorgängerin gelernt und weiß auch von einer Nachbargemeinde, dass dies dort ebenfalls so gehandhabt wird). Die Dame möchte nun aber nicht zwei Gewerbeanmeldungen machen, da die GmbH ja nur extra für die Verwaltung der GmbH & Co. KG gegründet wurde. Da ich von anderen Gemeinden weiß, dass diese die GmbH nicht seperat anmelden und in der Gewerbeanmeldung der GmbH & Co. KG ja eigentlich alle Daten von der GmbH enthalten sind bin ich mir nun unsicher.

Der Kommentar zum § 14 GewO hilft mir auch nicht weiter. Hier kann ich zwar rauslesen, dass die GmbH die Gewerbeanmeldung für die GmbH & Co. KG machen muss, aber ich lese es nicht so, als wenn die GmbH auch noch extra angemeldet werden muss, oder?

Kann mir jemand deutlich sagen was nun richtig ist und wo ich das nachlesen kann? Steht irgendwo, dass die GmbH als eigenständiges Gewerbe angemeldet werden muss bzw. nicht?

Ich hoffe ich habe mich nicht zu umständlich ausgedrückt und freue mich auf Antwort.  Danke  

Viele Grüße
Sabine



Gepostet am 17.01.2022 um 21:02 von:
Benutzer: Sabine 123
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