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    Tach zusammen,

ich grabe diesen Thread mal aus, weil es etwas neues Knackiges zum Thema Gewerberechtsfähigkeit von Personengesellschaften gibt. Der VGH Mannheim hat nämlich erst vor ein paar Wochen Folgendes im Leitsatz festgehalten:

[B]"Eine Personengesellschaft (hier: GmbH & Co. KG) ist nicht gewerbefähig und kann daher nicht Inhaberin einer Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle nach § 41 LGlüG sein."[/B]

[CENTER](VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.11.2021, 6 S 2239/21)[/CENTER]

Seid gegrüßt
   



Gepostet am 06.01.2022 um 14:21 von:
Benutzer: Civil Servant
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=121264#post121264


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