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Liebe Mitstreiter,

hier ist mal wieder euer Schwarmwissen gefragt, stehe nämlich etwas auf dem Schlauch  Weißnicht  

Folgender Sachverhalt:

Das Unternehmen "AB", Inhaber Hr. X, ist hier seit Jahren gewerblich gemeldet. Das Unternehmen ist im Handelsregister eingetragen. Der Inhaber, Hr. X, verstarb vor einigen Jahren, der Sterbefall wurde dem Gewerbeamt nicht angezeigt, die Erbengemeinschaft führte das Unternehmen fort. Nun trudelt eine Gewerbeabmeldung der Erbengemeinschaft ein. Eine Erbengemeinschaft war hier jedoch nie gewerblich gemeldet.

Ich habe zur Klärung das Sachverhalts eine HRA-Auszug angefordert, dort ist auch nie eine Änderung erfolgt. Als Inhaber ist dort immer noch der verstorbene Hr. X registriert.

Hat hier jemand eine Idee wie hier zu verfahren ist    

Grüße aus dem nasskalten Hessen,
Sandra



Gepostet am 05.01.2022 um 13:23 von:
Benutzer: Sandra
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