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» Verwaltungsvorschrift Titel IV GewO auch für andere Bundesländer? «

   

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Für Behördenmitarbeiter gibt es hier auch den nicht-öffentlichen Bereich, einfach mal den Zugang beantragen. Dort findet man oft noch mehr nützliche Informationen.

Ansonsten ist eine Verwaltungsvorschrift i.d.R. nur für den internen Gebrauch in der Verwaltung und entfaltet keine Außenwirkung, darauf alleine kann man keine Entscheidungen stützen. Meist gibt es eine Muster-Verwaltungsvorschrift, aber nicht alle Bundesländer konkretisieren diese für sich. Sie kann aber als Anhaltspunkt für die Einschätzung und Bearbeitung eines Falles dienen.
Besser sind da allerdings die einschlägigen Kommentierungen zur Gewerbeordnung, Erlässe des eigenen Bundeslandes und/oder Gerichtsurteile.

Wie gesagt, falls Du Fragen zu einem konkreten Fall hast, kannst Du diesen gerne etwas ausführlicher im nicht-öffentlichen Bereich posten.

Viele Grüße

SteBa



Gepostet am 30.12.2021 um 15:53 von:
Benutzer: SteBa
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=121241#post121241


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