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» Verwaltungsvorschrift Titel IV GewO auch für andere Bundesländer? «

 Moin  

Mein erster Post, hoffentlich im richtigen Forum etc...  smile  

Ich sitze seit neuestem im Ordnungsamt (Landkreis) und bin nun der neue SB für Marktfestsetzungen.

Es gibt für diese eine Marktgewerbe-Vollzugsverwaltungsvorschrift (MarktgewVwV). Die wurde hier im Forum auch öfters mal erwähnt, gerade auch, was z.B. "Vielzahl von Anbietern" bedeutet. Beim Nachlesen in Beck-Online sind mir allerdings zwei Sachen aufgefallen:

[list] Die VwV ist von einem hessischen Ministerium, in meinem Fall also aus einem anderen Bundesland.[/list]
[list] Die VwV galt bis zum Ablauf des 31.12.2008.
[/list]

Inwieweit ist diese VwV also für mich anwendbar? Kann ich, als Nicht-Hesse, diese analog für mich anwenden, und wenn ja - woraus ergibt sich das? Zumal sie nicht mehr gilt.
Oder wird sie von euch nur als eine Art "Stütze" genutzt?

Ich tue mich persönlich etwas schwer damit, wenn ich hinterher eine Entscheidung mit der VwV begründen muss oder diese als "Richtwert" hinzunehme, obwohl ich diese (nach meiner Auffassung) gar nicht heranziehen darf, mangels Zuständigkeit sowie Rechtskraft.

Danke vorab!  smile  

LG



Gepostet am 30.12.2021 um 12:21 von:
Benutzer: PRCelle
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=121240#post121240


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