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» Zuverlässigkeit Bewacher Missbrauch von Schutzbefohlenen? «

Hallo,

ich habe gerade einen Bewacher zur ZV-Prüfung vor mir liegen.
Im BZR ist eine Eintragung einer Verurteilung wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen in 2 Fällen aus 2008. Der Betroffene wurde zu zwei Jahren und vier Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.


Meine Frage ist nun, ob ich die WP als unzuverlässig beurteilen kann.
Eine Unzuverlässigkeit kommt ja in Frage, wenn der Tatbestand des § 12 StGB erfüllt. Das tut er. Allerdings liegt er mehr als 5 Jahre zurück.

Kennt einer von euch ggf. eine Rechtsprechung oder eine Kommentierung, die aussagt, ob der Tatbestand de Misshandlung auch nach den 5 Jahren für eine Unzuverlässigkeit greift?

Vielen Dank  smile  



Gepostet am 15.12.2021 um 15:53 von:
Benutzer: Vanessa2203
Der Original-Beitrag :
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